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Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz        

Petition des Deutschen Bundestages bis Anfang März zeichnen

Der Privatmann Hans-Werner Sperber hat im Deutschen Bundestag eine Petition eingebracht, die die Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG zum Ziel hat. Die Petition kann noch bis Anfang März 2010 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages gezeichnet werden.

In der Begründung zur Petition heißt es: "Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können."
Quelle: www.epetitionen.bundestag.de

Wenn Sie dafür sind, den Artikel 3 des GG entsprechend zu erweitern, so beteiligen Sie sich an der Zeichnung der Petition. Unter dem Link www.epetitionen.bundestag.de können Sie sich anmelden. Wenn bei der Petition 50.000 Unterschriften zustande kommen, wird sie im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich beraten.

 


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